KFW Förderprogramme:
Die KfW bietet 2 neue Programme zur Förderung von nichtöffentlichen Ladestationen an:
1.
Der Zuschuss 441 kann von Unternehmen, Einzelunternehmern, freiberuflich Tätigen, kommunalen Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbänden sowie gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen beantragt werden.
2.
Der Zuschuss 439 kann von Kommunen und Landkreisen sowie deren rechtlich unselbständigen
Eigenbetrieben und kommunalen Zweckverbänden in Anspruch genommen werden.
Voraussetzung für die Förderung ist die ausschließliche Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Die geförderten Ladestationen sind mindestens sechs Jahre zweckgebunden zu nutzen.
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