Beschreibung:
2-achsiges Solarnachführsystem 5 -6 kWp (11 - 12 PV Module) mit Photosensorik, dadurch optimal, schnell und energiesparend zu der jeweils energiereichsten Stelle nachgeführt. Mithilfe der sensorgesteuerten Nachführung ist ein durchschnittlicher Mehrertrag von über 40% gegenüber fest installierten Anlagen möglich.
Lieferumfang gesamt:
- Aktive zweiachsige Nachführanlage für bis zu 25 m² Modulfläche (Windgeschwindigkeit bis
170 km/h)
- MLD-Steuerung mit vorkonfektionierten Kabeln, Modultragsystem in Aluminium,
Modulbefestigungsmaterial je nach Modultype, innovativer Drehkopf für ein ideales
Kräftegleichgewicht,
- zerlegbarer Tragrahmen, Azimuth-/Elevationsmotoren, notwendige Schrauben und
Kleinteile.
- Pendelhalterung zur direkten Montage des Windwächters
- Central Control Box (CCB) III
Eine CCB mit manuelle Steuerung und manueller Schneeabwurf,
mit Anschlussmöglichkeit für Schneesensor. Windwächter
Separate Auswerteeinheit mit Digitaldisplay und beheizbarem Anemometer aus Metall
(für Außentemperaturen bis zu -40° C). Inkl. 20 m Anschlusskabel.
- Schneesensor:erkennt Schnee und wirft vor Erreichen der max. Flächenbelastung die Last
automatisch ab
- Mast Gesamtmastlänge 4 m (geliefertes Mastrohr inkl. Drehkopf (optional mit 5, 6 oder 8m)
- 11 bis 12 PV Module je nach Wunsch (410Wp- 500Wp)
- 3-phasiger Wechselrichter ( auch Hybridwechselrichter inkl. Speicher möglich)
- WiFi
- Solarkabel 5m
Hinweis: diese Anlage ist in der Regel nach dem Freiflächengesetz für
Photovoltaikanlagen baugenehmigungspflichtig!. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem
örtlichen Bauamt.
Artikel Nr. 01099
Preis: auf Anfrage
Hinweis: diesen Suntracker gibt es auch für Hochleistungsmodule > 2m
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am tatsächlichen Ort der Lieferung oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.