Hier können Sie unterschiedliche Gutscheine erwerben:
Hinweis:
Der jeweilige Gutschein ist unbefristet. Allerdings gilt eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Wir als Händler sind nicht verpflichtet, über den vom Gesetz vorgesehenen Verjährungszeitraum hinaus den Gutschein einzulösen.
Jeder Gutschein ist projektbezogen und kann nicht anderweitig verwendet werden. Der Gutschein wird bei der Endrechnung mit dem Nettobetrag des Projektes verrechnet. Die Beträge der Gutscheine verstehen sich als rein Nettobeträge.
Eine Rückzahlung oder Barauszahlung des Gutscheinwertes besteht nicht, außer für den Fall, dass wir die versprochene Leistung aus dem Gutschein nicht erfüllen können.
Bitte teilen Sie uns mit, an wen der Gutschein ausgestellt werden soll oder ob dieser neutral bleiben soll. Besten Dank